Sport-Fonds
Der Sport-Fonds wird durch den jährlichen Gewinnanteil, den die Loterie Romande dem Kanton Wallis zuweist, durch Schenkungen, allfällige Vermächtnisse, sowie weitere Zuwendungen gebildet.
Der Fonds soll die Entwicklung von Sport und Bewegung im Kanton unterstützen. Geregelt wird er durch die Gesetzgebungen des Bundes und des Kantons.
Organisation, Betrieb und Verwaltung des Sport-Fonds
Der Staatsrat ernennt die Sport-Fonds-Kommission, die ihre Entscheide autonom trifft.
Der Staatsrat genehmigt diese Entscheide entsprechend seiner im Gesetz über die Geschäftsführung und den Finanzhaushalt des Kantons und deren Kontrolle festgelegten Finanzkompetenz.
Das kantonale Sportamt übernimmt auf Mandatsbasis die administrative Leitung des Sportfonds.
Verwendungszweck des Sport-Fonds
Der Sport-Fonds gewährt eine jährliche finanzielle Unterstützung für Verbände, welche die Eigenschaft eines kantonalen Sport-Dachverbands haben, sowie für Gruppierungen mit sportlichem Charakter.
Der Sport-Fonds gewährt punktuelle finanzielle Unterstützungen, für die Finanzierung ausserschulischer Sportanlagen, für den Kauf von Sportmaterial, für die Finanzierung von offiziellen und wichtigen Sportwettkämpfen oder als Stipendien an Walliser Nachwuchshoffnungen.
Der Sport-Fonds darf nicht dazu verwendet werden, gesetzliche Pflichten der öffentlichen Hand zu erfüllen.
Jährliche Summe aus der Loterie Romande
In den Fonds fliessen jährlich etwa 4 Millionen Franken. Dieser Betrag entspricht 1/6 der Summe, die das Wallis total von der Loterie Romande erhält.
Einige Zahlen des Sport-Fonds im 2023
53
Annerkannte kantonale Sportverbände und Vereinigungen mit sportlichem Charakter
42'836
Kinder und Jugendliche Mitglieder in einem der 901 Vereine des Kantons
2'409'721.-
an die kantonalen Sportverbände und Vereinigungen mit sportlichem Charakter
2'120'793.-
für Sportveranstaltungen im Wallis
281'013.-
zugunsten von jungen Sporttalenten, sowie für den Kauf von Sportmaterial
1'067'733.-
für den Bau, Renovation und Umbau von Sportanlagen
Finanzielle Unterstützung via Sport-Fonds
Hier finden Sie einige praktische Informationen über die finanzielle Unterstützung durch den Sport-Fonds zugunsten des Walliser Sports.
Bau und Renovation von Sportanlagen
Beim Bau oder Umbau von Sportanlagen durch einen kantonalen Sportverband, einen Sportverein/Club, einer Gemeinde, eine öffentliche Einrichtung oder einer Gruppierung mit sportlichem Charakter kann der Sport-Fonds 20% der anerkannten Ausgaben übernehmen (sofern je nach Typ der Infrastruktur gewisse Höchstwerte nicht überschritten werden).
Antrag: Schriftlich, zwingend vor Arbeitsbeginn, begleitet von Detailplänen, dem Baubudget, dem Finanzierungsplan und der Vormeinung des kantonalen Sport-Dachverbandes.
Anschaffung von Sportmaterial
Der Kauf von langlebigen Geräten, die für die Ausübung einer sportlichen Tätigkeit erforderlich sind, kann vom Sport-Fonds mit 20% der anerkannten Ausgaben unterstützt werden. Insbesondere persönliches Sportmaterial wird nicht unterstützt.
Antrag: schriftlich, zwingend vor der Bestellung, zusammen mit entsprechenden Offerten.
100-, 150- und 200-jähriges Jubiläum eines Sportclubs/-vereins/-verbands
Walliser Sportvereine/Clubs, die einem anerkannten kantonalen Dachverband angeschlossen sind und ihr 100. 150 oder 200. Bestehensjahr feiern, können 50% der tatsächlich anerkannten Kosten (maximal CHF 10'000) erhalten.
Antrag: schriftlich, zwingend vor dem Jubiläum, zusammen mit dem entsprechenden Budget und einer Beschreibung der geplanten Aktivitäten.
Stipendium für Nachwuchssportler U23
Junge Athleten unter 23 Jahren, die im Besitz einer Swiss Olympic Card (Talent National, Bronze, Silber, Gold oder Elite) sind, können eine Unterstützung beantragen.
Bei der Unterstützung werden insbesondere das Einkommen und das steuerpflichtige Vermögen der Eltern, des gesetzlichen Vertreters und/oder des Antragstellers berücksichtigt.
Antrag: Ad-hoc-Formular, welches beim kantonalen Sportamt anzufordern ist.
Stipendium zur Vorbereitung auf Olympische Spiele und Weltmeisterschaften (bei nicht olympischen Sportarten)
Athleten mit Wohnsitz im Wallis zur Vorbereitung auf die Olympischen Spiele oder die Weltmeisterschaften in einer nicht-olympischen Disziplin können eine Unterstützung bis zu 66% der anerkannten Nettoausgaben im Zusammenhang mit der Ausübung des Sports beantragen.
Die Unterstützung kann nicht mit dem Stipendium für Nachwuchssportler kombiniert werden.
Antrag: Ad-hoc-Formular, welches beim kantonalen Sportamt anzufordern ist.
Wichtige offizielle Wettkämpfe, Sportveranstaltungen und Breitensportanlässe
Der Sportfonds kann Organisatoren von offiziellen und großen Sportwettbewerben, Veranstaltungen und Volksläufen mit einer finanziellen Unterstützung von bis zu 5% der Nettoausgaben unterstützen.
Wird eine spezielle und überwachte sportliche Aktivität für Jugendliche bis zum Alter von 20 Jahren organisiert, wird eine zusätzliche Unterstützung gewährt.
Antrag: schriftlich, zwingend vor der Veranstaltung, zusammen mit dem Budget, der Beschreibung der Veranstaltung und der Förderung von Freiwilligen an das kantonale Sportamt.
Jährliche Hilfe für Ausbildungszentren von kantonalen Sportverbänden
Kantonale Sportverbände, die von der Sportfondskommission für ein von ihr betriebenes Ausbildungszentrum für Jugendliche unter 23 Jahren aus dem ganzen Kanton anerkannt sind, können einen jährlichen Zuschuss von 20% der tatsächlichen anerkannten Kosten beantragen.
Antrag: Schriftliche Anfrage mit detaillierter Beschreibung des Projekts und des Budgets. Das Konzept muss von Swiss Olympic anerkannt und vom jeweiligen nationalen Verband genehmigt werden.